Vorbemerkung
Während in vielen Ländern die Corona-Krise verheerende Ausmaße angenommen hat, können wir in Deutschland für den bisherigen Verlauf Gott sehr dankbar sein. Nur deshalb können wir bis jetzt weiter gemeinsame Gottesdienste durchführen. Leider nicht in gewohnter Weise.
Damit sich aber niemand beim Besuch der Veranstaltung unwohl fühlen muss oder gar durch das Verhalten anderer gefährdet wird, bitten wir dich, die folgenden Schutzmaßnahmen genau umzusetzen. Unsere Ordner werden die schwierige Aufgabe haben, auf die Einhaltung der notwendigen Regelungen zu achten. Bitte hilf ihnen indem du ihren Anweisungen folgst. Das wird uns allen dienen, sodass wir hoffentlich bald wieder ganz normal miteinander zusammen sein können.
Geltungsbereich
Veranstaltungen der City Kirche Gaildorf in der Bahnhofstraße 84, 74405 Gaildorf
Verantwortlichkeiten
Die Verantwortung für den Erlass und die Steuerung von Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Coronavirus trägt die Leitung der City Kirche Gaildorf.
Maßnahmen
- Von jedem Besucher werden persönliche Anschrift und eine aktive Telefonnummer erfasst.
- Es ist grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 bis 2 m zu anderen Personen einzuhalten. Ebenso ist der Sicherheitsabstand in Wartebereichen sowie auf dem Außengelände (Parkplatz) einzuhalten.
- Die Stuhlordnung im Versammlungsraum richtet sich nach der Raumgröße und wird so gestellt, dass die vorgegebenen Flucht-/ und Verkehrswege unter Einhaltung der Sicherheitsabstände gewahrt bleiben.
- Kein Körperkontakt zwischen den Gottesdienstbesuchern. (Kein Händeschütteln, kein Umarmen, etc.)
- Gemeinsames Gebet kann unter Einhaltung der AHA-L Regeln vom Platz aus stattfinden.
- Bei der Nutzung von Verkehrswegen insbesondere der Flure und Treppen, ist auf eine Einhaltung des Mindestabstandes zu achten; erforderlichenfalls ist der entsprechende Bereich nur einzeln zu betreten.
- Wo es baulich möglich ist, gibt es einen getrennten Zugangs- und Ausgangsweg in das Gemeindehaus bzw. in den Veranstaltungsraum. Die Wege sind entsprechend beschildert und durch ein Leitsystem abgesperrt.
- Die im Veranstaltungsraum geltende Stuhlordnung ist so gestaltet, dass ein Mindestabstand von 1,5 m bis 2 m nach links und rechts sowie nach vorne und hinten unter Berücksichtigung von Verkehrswegen sichergestellt ist. Im gleichen Haushalt lebende Familienmitglieder werden nicht getrennt.
- Durch vorheriges Anmelden (Online oder per Telefon) der Besucher zur Veranstaltung wird sichergestellt, dass die Anzahl der zur Verfügung stehenden Plätze unter Einhaltung der AHA-L Regeln nicht überschritten wird.
- Durch ein Anmeldesystem wird jeder Besucher elektronisch vor Zutritt registriert. Aufgrund des erhöhten Aufwands bei der Registrierung, kann es zu Warteschlangen kommen. Um die Warteschlange so kurz wie möglich zu halten, wird der Veranstaltungsraum 20 Minuten vor Veranstaltung geöffnet.
- Jedem Besucher wird ein für Ihn reservierter Platz vom Ordner zugewiesen.
- Dem Ordnungsdienst welcher auf die Einhaltung dieser Maßnahmen achtet ist Folge zu leisten.
- Die Kollekten werden über ein am Ausgang stehender Behälter eingesammelt
- Es stehen in ausreichendem Maße Flüssigseifen, Handtuchspender und Desinfektionsspender zur Verfügung; diese sind regelmäßig zu nutzen.
- Türklinken, Handläufe und Lichtschalter werden vor Beginn der Veranstaltung nochmals desinfiziert.
- Im Gottesdienst verwendete Technik (Mikrofone, etc.) werden vor Beginn der Veranstaltung sorgfältig desinfiziert.
- Reinigungskräfte reinigen die genutzten Räumlichkeiten nach der Veranstaltung.
- Um die Zahl der möglicherweise in der Luft vorhandenen Erreger zu reduzieren, wird regelmäßig auch während der Veranstaltung gelüftet.
- Alle weiteren Räumlichkeiten bis auf den Veranstaltungsraum und Sanitärräume bleiben für Besucher der Veranstaltung geschlossen.
- Es darf sich in jedem Toilettenraum (Kabine) nur eine Person aufhalten.
- Vor den Sanitärräumen steht Desinfektionsmittelspender zur Verfügung. Bitte bei den Waschbecken auf den Mindestabstand von 1,5m achten.
- Kirchencafé und Begegnungszeiten vor und nach der Veranstaltung entfallen bis zum Widerruf.
- Dem Wunsch nach Seelsorge und Segnung nach dem Gottesdienst wird nur unter den oben genannten Hygieneregeln nachgekommen.
- Die Besucher der Veranstaltung werden über die Hygienestandards und Maßnahmen durch weitflächige Aushänge und Merkblätter informiert.
Die Beachtung der vorgenannten Maßnahmen ermöglicht es, dass der Mindestabstand zu anderen Personen zu jedem Zeitpunkt eingehalten werden kann. Im Übrigen gilt: Niemals krank in die Veranstaltung erscheinen! Personen mit erkennbaren Symptomen (auch leichtes Fieber, Erkältungsanzeichen, Atemnot) kommen nicht in die Veranstaltung bzw. bleiben zu Hause, bis der Verdacht auf Infizierung mit dem Coronavirus ärztlicherseits aufgeklärt ist. Hier sind alle gefragt ihre gesundheitliche Situation gewissenhaft zu prüfen um andere nicht in Gefahr zu bringen.
Allg. Maskenpflicht
Im Gebäude und im Wartebereich ist das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes Pflicht. Dieser muss dem Standard eines medizinisches Mund- und Nasenschutzes oder FFP2 entsprechen. Alltagsmasken, Schals und Schutzschilder sind nicht erlaubt. Ausgenommen davon ist der Moderator und Prediger sowie die Akteure des Musikteams. Diese können während Ihrer Ansage, Predigt oder Vortrags den Mundschutz abnehmen.
Handlungsanweisungen für Verdachtsfälle
Die betreffende Person wird zur ärztlichen Abklärung unverzüglich nach Hause geschickt. Die Leitung der Gemeinde wird über die für die Veranstaltung zuständige Person informiert.
Die Leitung der Gemeinde nimmt den Kontakt zum Gesundheitsamt vor Ort auf.
Umsetzung
Diese Maßnahmen gelten ab sofort und bis auf Widerruf.
Gaildorf, 11.06.2021
Die Gemeindeleitung der City-Kirche Gaildorf